Archiv für den Monat März 2012

Sollte die NPD verboten werden… .

Es ist erst acht Jahre her, dass ein NPD-Verbotsantrag durch den Senat des Bundesverfassungsgerichts nicht zugelassen wurde. Damals hatte Bundesregierung zusammen mit den Bundesländern ein Verbot der NPD beantragt.
Drei von acht Richtern sprachen sich jedoch gegen die Annahme des Antrags aus. Bei einem Parteiverbot müssen sechs Richter zustimmen. Die Verfassungsrichter lehnten es ab, sich überhaupt mit einem Verbot der NPD zu beschäftigen, da jeder siebte NPD-Funktionär damals ein V-Mann des Verfassungsschutzes war.

für das Verbot

  • Die NPD: eine verfassungsfeindliche, eine fremdenfeindliche, eine menschenverachtende und antidemokratische Partei?
  • die Partei ist gegen die Verfassung des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat Deutschland?
  • wenn die Partei sich mit militanten Kräften verbunden fühlt, hat sie das Privileg verloren, auf demokratischer Plattform zu agieren?
  • als Partei kommt sie gelegentlich in die Stadträte und Länderparlamente und kann dort ihre Propaganda betreiben
  • als Partei kommt sie in den Genuss staatlicher Parteienfinanzierung. Der Steuerzahler, also WIR, subventionieren eine verfassungsfeindliche Politik
  • ein deutliches Signal würde ausgesandt: Die NPD ist nicht nur eine Partei, sondern Teile von ihr betreiben ein kriminelles Unternehmen (Waffenhandel!!!).
  • NPD-Leute können für ein Engagement im Untergrund auch strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden
  • Auch im Fall einer Neugründung unter anderem Namen hängt das Damoklesschwert eines erneuten Verbots spürbar und lähmend über der Partei, und das alte Personal steht dann nur bedingt zur Verfügung
  • Parteiaufmärsche wären nicht mehr möglich, auch NPD-verdächtige Ersatzorganisationen könnten stärker eingeschränkt werden

gegen ein Verbot

  • Das Verbot der Partei würde die Gewalt, die von den Rechtsextremen ausgeht nicht stoppen
  • würde die Partei aufgelöst werden, würden die Mitglieder in andere, Junge Parteien wandern und man könnte sie nicht mehr im Auge behalten. „Mir ist ein Feind lieber, von dem ich weiß, wo er sich befindet, als einer von dem ich nicht weiß, wo er ist“ Zitat
  • würde man die NPD verbieten würde man das Grundgesetz der Meinungsfreiheit hintergehen.
  • würde man die NPD verbieten müsste man auch anderen Parteien (z.B. Teile von DIE LINKE) überprüfen die ebenfalls extreme Tätigkeiten in anderen Vereinigungen ausüben oder Aussagen treffen
  • Die NPD ist nicht für alle Rechtsextremen Anschläge verantwortlich
  • Nicht alle Rechte sind Extrem
  • Die NPD ist ein eher ein Symptome einer Krankheit als die Krankheit selbst
  • Könnte sich untere einem neuen Namen neu gründen
  • eine NPD im Untergrund würde mehr Attentate verüben, als eine NPD die legal
  • eine Demokratie muss auch andere Meinungen ertragen und aushalten – es gehört zu einer „streitbarne Demokratie dazu!“

Wenn ein Verbotsantrag scheitern würde, so wäre das nur ein weiterer Erfolg für die Partei. Auf diese Weise könnte die Partei sogar mehr Anhänger und Sympathisanten bekommen. Außerdem kann mit dem Verbot die Gewalt an Ausländern nicht gestoppt werden. Die Gewalt ist nicht einer Partei sondern einer Gesinnung, die wir auch wo anders finden, zuzuordnen. In einem freiheitlich-demokratischen Staat, einer streitbaren Demokratie, in der Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit ein hohes Gut sind, sollten auch unliebsame Meinungen möglich sein, solange diese im Rahmen des Grundgesetzes und der Menschenrechte erfolgen.

Wir denken „Ein Verbot würde das Problem des Rechtsextremismus nicht lösen, es nur verlagern!“ Wie seht Ihr das?

Quellen:

http://www.stern.de/politik/deutschland/pro-und-contra-muss-die-npd-verboten-werden-1751457.html        
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=sollte%20die%20npd%20verboten%20werden%20pro%20contra&source=web&cd=3&ved=0CEEQFjAC&url=http%3A%2F%2Fwww.dielinke-pm.de%2Ffileadmin%2Fpotsdam-mittelmark%2FDr.Andreas_Bernig%2FArtikel_und_Beitraege%2FContra_NPD_und_Pro_zusammen.pdf&ei=gSccT6zBC4uf-wbgtNHOCg&usg=AFQjCNGnb2BZutVThcKzqJNdwinRRK5MLA&cad=rja
http://www.ksta.de/html/artikel/1321373160561.shtml
http://www.ruprecht.de/nachrichten/archive/2011/december/07/article/sollte-die-npd-verboten-werden-nein/
http://www.welt.de/print/die_welt/debatte/article13721375/Muss-die-NPD-verboten-werden-Ja.html
http://www.talkteria.de/forum/topic-67744.html
http://www.wdr.de/tv/westpol/sendungsbeitraege/2011/1211/npd.jsp
http://initiativgruppe.wordpress.com/2011/11/25/npd-verbot-pro-contra/

Verfahren über erstes NPD-Verbot

Das Verfahren über ein NPD-Verbot[1] wurde am 30. Januar 2001 als Antrag von der Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Es sollte eine Verfassungswidrigkeit festgestellt werden, die ein Verbot der nationalsozialistischen Partei Deutschlands(NPD) ermöglicht hätte. Am 30. März stellten der Bundestag und der Bundesrat ebenfalls einen Verbotsantrag.

Das Verfahren wurde am 18. März 2003 erstmalig eingestellt, weil V-Leute der NPD im Verfassungsschutz auf Führungsebene tätig waren. Dadurch konnte nicht geklärt werden, ob die NPD eine verfassungswidrige Partei ist.

Der Ursprung dieses Antrags für ein Verbot der NPD, geht auf den bayerischen Innenminister Günther Beckstein zurück. Dieser forderte die Bundesregierung im August 2000 zu einem NPD-Verbot auf. Durch eine Reihe von Anschlägen auf Ausländer oder jüdischen Staatsbürgern gab dann den erforderlichen Ausschlag, der die Bundesregierung letztendlich einen Antrag stellen ließ. Eine besondere Rolle spielte dabei der Sprengstoffanschlag vom 27. Juli 2000[2]. Bei dem Sprengstoffanschlag, der am S-Bahnhof in Düsseldorf-Wehrhahn am 27. Juli verübt wurde, wurde ein ungeborenes Kind getötet und 10 Menschen teilweise sogar lebensgefährlich verletzt. Der Anschlag wurde mit einer selbstgebauten, mit TNT gefüllten Rohrbombe von einem Unbekannten verübt. Die Opfer waren zehn Menschen, welche aus Russland immigriert waren.

Stoppt die Weltbrandstifter USA ...und seine Handlanger! NDP - Die Nationalen

Die Anträge auf ein Verbot der NPD wurden von allen drei antragsberechtigten Organen (Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat) sehr ausführlich beschrieben. Vor allem werfen sie der NPD verfassungsfeindliche Propaganda vor. Gerichtlich konnte der NPD jedoch keine Straftaten (Anschläge, Gewaltanwendung) und die Vorbereitung weiterer Straftaten nur in vereinzelten Fällen nachgewiesen werden.

Zu einem Skandal wurde das Verbotsverfahren, als der Verdacht kam, dass die Führung der NPD als V-Leute im Verfassungsschutz sitzen. Was so zu verstehen ist, dass Die NPD indirekt über den Verfassungsschutz gesteuert wird. Der Landesvorsitzende, sein Stellvertreter sowie der Chefredakteur der Parteizeitung „Deutsche Zukunft“ wurden als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes enttarnt, somit ist die Antragstellung hauptsächlich mit Zitaten von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes begründet.

Wir, Bürger, sind fassungslos über eine solche Schlamperei! – Wie seht Ihr das?